Direkt zum Inhaltsbereich

Tagespflege – in guter Gesellschaft bestens betreut

Die Senioren-Tagespflege der Evangelischen Sozialstation bietet älteren Menschen ein teilstationäres Betreuungsangebot, das Pflege, Gemeinschaft und soziale Teilhabe während des Tages vereint. Unser Ziel ist es, die Selbstständigkeit und Lebensqualität der Gäste möglichst lange zu erhalten und zu fördern. Durch fachgerechte pflegerische Versorgung sowie gezielte Angebote werden Mobilität, Orientierung und Alltagskompetenzen gestärkt, einer Vereinsamung und Pflegeverschlechterung vorgebeugt und gleichzeitig pflegende Angehörige entlastet.

Informieren Sie sich im Folgenden über die Tagespflege.

Alltagsbegleitung

Wen können wir betreuen?

Wir betreuen Senioren mit Pflegegrad 1 bis 5 und ältere Menschen, die körperlich eingeschränkt sind. Auch Senioren, die tagsüber nicht allein sein können oder möchten und Menschen, die nach einem Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt Unterstützung beim Wiedereinstieg in den Alltag benötigen, können die Tagespflege in Anspruch nehmen.

Auch Gäste ohne Einstufung in einen Pflegegrad können das Angebot auf eigene Kosten (Privatzahler) in Anspruch nehmen.

Beste Voraussetzungen für eine gute Betreuung

Gebäude

Unsere Tagespflege befindet sich im Wohnstift Hofgarten in der Frankensteiner Straße 4 in Wertheim. Die Räumlichkeiten bieten Platz für zwölf Gäste und verfügen über einen Gemeinschaftsraum, Ruheräume, eine Küche und ein barrierefreies Bad mit Pflegehilfsmitteln. Eine Terrasse und ein großzügiger Garten laden bei schönem Wetter zum Verweilen ein. Alle Bereiche sind barrierefrei zugänglich.

Um die Betreuung kümmern sich examinierte Pflegekräfte, Pflegehilfskräfte und externe Therapeuten. Zusätzlich arbeiten wir mit Haus- und Fachärzten sowie ambulanten Pflegediensten zusammen und sind in die lokalen Netzwerke der Seniorenhilfe eingebunden. Selbstverständlich stimmen wir die Pflege- und Betreuungsziele regelmäßig mit den Angehörigen ab.

Unseren Gästen steht die Tagespflege Montag bis Freitag von 8.00 bis 16.30 Uhr zur Verfügung.

Das Betreuungskonzept der Tagespflege

Wir wollen nicht nur Defizite ausgleichen, sondern vorhandene Fähigkeiten fördern. Die Pflege richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen, Gewohnheiten und biografischen Hintergründen unserer Gäste.

Sinnvoll den Tag verbringen

Fördermitgliedschaft

Eine Betreuung in der Tagespflege bietet echte Vorteile:

  • Ein strukturierter Alltag durch verlässliche und klar geregelte Tagesabläufe
  • Individuelle Begleitung und vielfältige Gruppenangebote, z. B. Musik- und Bewegungsangebote, Gedächtnistraining, kreatives Gestalten, Gesellschaftsspiele sowie gemeinsames Kochen und Backen
  • Soziale Aktivierung durch gezielte Gesprächsanlässe und gemeinschaftliche Erlebnisse
  • Förderung des Gemeinschaftsgefühls und Abwechslung im Tagesablauf durch jahreszeitliche Feste und besondere Veranstaltungen

Betreuung im Rahmen des § 43b SGB XI

Ergänzend bieten wir Betreuungsleistungen nach § 43b SGB XI für alle Gäste mit einem anerkannten Pflegegrad an. Ziel ist die Förderung kognitiver, psychischer und sozialer Fähigkeiten durch ausgebildetes Personal. 

Die Betreuung erfolgt bedarfsgerecht in Einzel- oder Gruppenangeboten und orientiert sich an den individuellen Interessen und Fähigkeiten der Gäste.

Zusätzliche Betreuungs- und Aktivierungsangebote nach § 43b SGB XI

Pflege
  • Individuelle Förderung: Aktivitäten werden gezielt an die persönlichen Interessen, Fähigkeiten und Tagesformen angepasst.
  • Erhalt von Fähigkeiten: Die regelmäßige Anregung von Gedächtnis, Beweglichkeit und sozialen Kompetenzen trägt zur Verlangsamung von Abbauprozessen bei.
  • Soziale Teilhabe: Kleine Gruppen und Einzelangebote fördern Kontakte, Gespräch und gemeinsames Erleben.
  • Emotionale Stabilität: Wertschätzung, Anerkennung und sinnstiftende Beschäftigungen steigern Wohlbefinden und Lebensfreude.
  • Entlastung der Angehörigen: Sie haben die Sicherheit, dass Ihre pflegebedürftige Person nicht nur versorgt, sondern aktiv gefördert und eingebunden wird.

Fahrdienst auf Wunsch

Bei Bedarf bieten wir unseren Gästen einen Fahrdienst an, der sie von zu Hause in die Tagespflege befördert und zurück.

Wer bezahlt die Tagespflege?

Die Abrechnung der Leistungen erfolgt über die Pflegekasse nach den §§ 41 und 43b SGB XI. Investkosten und Unterkunft sowie Verpflegung erfordern eine Zuzahlung bzw. Ihren Eigenanteil gemäß unserer aktuellen Entgeltvereinbarung. 

Optionale Zusatzleistungen, wie der Fahrdienst, können gegen gesonderte Berechnung beansprucht werden.

Ihre Ansprechpartnerin