Direkt zum Inhaltsbereich

Verhinderungspflege (Pflegevertretung)

Die Pflege eines Angehörigen kostet viel Kraft. Umso wichtiger ist es, auch einmal durchatmen zu können. Wenn Sie wichtige Termine haben, krank sind oder einen wohlverdienten Urlaub genießen möchten, springen wir zuverlässig für Sie zu Hause ein.

Als Empfänger von Geld- oder Kombinationsleistungen der Pflegeversicherung haben Sie Anspruch auf Verhinderungspflege. Sie kann nach sechs Monaten ununterbrochener Pflege erstmals in Anspruch genommen werden. Die Leistung wird mit 3.539 Euro jährlich bezuschusst und kann von allen Personen ab Pflegestufe 2 beansprucht werden. Sie kann auch genutzt werden, wenn z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt kurzfristig ein höherer Pflegeaufwand besteht, den die Pflegeperson nicht übernehmen kann.

Unsere Mitarbeiter informieren Sie gerne!

Beratung anfordern

Zusätzliche Entlastungsmöglichkeiten für Demenzerkrankte finden Sie hier:

Betreuung von Demenzerkrankten

Regelung seit dem 1.1.2017

ALLE, die in einem Pflegegrad eingestuft sind erhalten zur Finanzierung der zusätzlichen Betreuungsleistungen und hauswirtschaftlichen Versorgung gemäß § 45 b SGB XI pro Monat einen zusätzlichen Betreuungsbetrag von 131,– €. Auch diese Leistungen erbringt der Pflegedienst Ihres Vertrauens.

Ihre Ansprechpartnerin